Sonderprogramm „Heimat 2020“ hilft Vereinen und Verbänden

(Kommentare: 0)

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt ein Sonderprogramm „Heimat 2020“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage auf. 50 Millionen Euro stehen zur Unterstützung bereit. Anträge können ab Mittwoch, 15. Juli, ausschließlich online gestellt werden.

Der Zugang zum Online-Antrag erfolgt über www.mhkbg.nrw oder über die Bezirksregierung Münster, die für die Bearbeitung von Anträgen Ahlener Vereine und Initiativen zuständig ist.

„Die Brauchtumspflege ist in Ahlen so lebendig wie in kaum einer anderen Stadt unserer Größenordnung“, sagt Bürgermeister Dr. Alexander Berger. Das Schützenwesen, der Karneval, die Heimatvereine: Sie alle traf die Pandemie mit Absagen um Absagen. Feste, Vereinstreffen, Tage der offenen Türen, Jubiläumsfeiern fielen und fallen aus. „Die Folge sind nicht nur wegfallende Begegnungen von gleichgesinnten Menschen, sondern auch finanzielle Ausfälle bei den Vereinen“, so Berger. Einnahmen, mit denen fest gerechnet worden sei, fließen nicht. Die Not der Vereine sei erheblich. An dieser Stelle verspreche das Landesprogramm Entlastung. „Ich kann nur alle Vereine aufrufen, davon Gebrauch zu machen.“ Ministerin Ina Scharrenbach ergänzt: „In Nordrhein-Westfalen engagieren sich rund sechs Millionen Menschen unentgeltlich und freiwillig für unser Gemeinwohl. Dieses Engagement findet vor Ort statt: Im Stadtteil, in der Nachbarschaft, im Dorf. Nicht wenige Vereine kommen durch die Pandemie in Schwierigkeiten. Genau da setzt das Sonderprogramm der Landesregierung an.“

Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.

Weitere Informationen zum Sonderprogramm (Anträge, Richtlinien, häufig gestellte Fragen) sind auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar.

Informationen auf der Internetseite der Bezirksregierung

Zurück