St. Franziskus-Hospital ändert Bedingungen für Patientenbesuche ab dem 2. Juni
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„Bei Impfungen mit den Seren von AstraZeneca, BioNTec Pfizer oder Moderna sind dazu zwei Eintragungen im Impfpass notwendig. Wer eine Impfung mit dem Serum von Johnson & Johnson nachweisen kann, braucht dafür nur eine Eintragung. In jedem Fall muss der Abschluss der Impfung 14 Tage zurückliegen“, erklärt Dr. Norbert-Wolfgang Müller, Ärztlicher Direktor des St. Franziskus-Hospitals, die neue Bestimmung.
„Auch Besuchende, die von Covid-19 genesen sind, können sich mit einer vom zuständigen Gesundheitsamt ausgestellten Bescheinigung am Krankenhausempfang vorstellen und müssen kein aktuelles negatives Schnelltestergebnis einholen“, so Pflegedirektor Werner Messink. „In der Regel sind nach der Genesung diese Bescheinigungen ein halbes Jahr gültig.“
Von allen anderen Besuchern verlangt das Ahlener Krankenhaus weiter einen negativen, zertifizierten Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Schnelltest kann in den Testzentren vor Ort bescheinigt werden. Nur in Ausnahmenfällen testet das Ahlener Krankenhaus selbst, da die Anzahl der Schnelltests begrenzt ist.
„Dazu haben wir die Besuchszeit angepasst. Besuche sind jetzt in der Zeit von 14 bis 18 Uhr für eine Stunde möglich. Patienten dürfen schon zwei Tage früher Besuch empfangen“, ergänzt Dr. Frank Klammer, Ärztlicher Direktor des St. Franziskus-Hospitals Ahlen die neuen Auflagen. Generell sei ab dem 4. Tag des Krankenhausaufenthaltes für erwachsene Patienten ein Besucher pro Tag für eine Stunde gestattet. Die aktuellen Besucherregeln finden Besucher auch auf der Homepage des St. Franziskus-Hospitals Ahlen: www.sfh-ahlen.de
Die grundsätzliche Empfehlung und Bitte der Krankenhausleitung lautet weiterhin, die Krankenbesuche zu beschränken und die aktuellen Besucherregeln und Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu gehören das Tragen einer medizinischen Maske während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus, die Händedesinfektion und die Einhaltung der Abstandsregeln. Dazu wird um Verständnis für die stringente Besucherreglung gebeten, da es um den Schutz von Patienten und Mitarbeitern geht. In besonderen Einzelfällen sind in Absprache mit den behandelnden Ärzten Ausnahmeregelungen möglich.
Aus gegebenem Anlass weißt das Krankenhaus darauf hin, dass die Besuchsbeschränkungen auch außerhalb des Klinikgebäudes einzuhalten sind. Es ist Patienten nicht gestattet, während der stationären Behandlung das Krankenhaus zu verlassen, um sich unter Umgehung der o.g. Regeln mit Besuchern zu treffen.