St. Franziskus-Hospital Ahlen: Besucherreglung ab dem 1. März 2023

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Am 28. Februar ist die Corona-Schutzverordnung ausgelaufen. Was das für Besuche im St. Franziskus-Hospital Ahlen bedeutet…

Ab dem 1. März 2023 werden Besucherinnen und Besucher des St. Franziskus-Hospitals Ahlen gebeten, am selben Tag vor dem Besuch einen Selbsttest durchzuführen. Ambulante oder geplante stationäre Patienten werden gehalten, auf freiwilliger Basis vor der Aufnahme im Krankenhaus einen Selbsttest durchzuführen. 

Im Krankenhaus selbst ist das Tragen einer FFP2-Maske für die Besucher:innen weiterhin bis zum 7. April 2023 verpflichtend, auch und insbesondere während der Besuche in den Patientenzimmern.  Ebenso entfällt am 1. März 2023 die Maskenpflicht für Beschäftigte im Krankenhaus. Patienten können anlassbezogen zum Tragen einer Maske angehalten werden, z.B. beim Vorliegen einer Immunsuppression oder bei Verdacht auf eine ansteckende Krankheit. Auf Stationen, wo weiterhin eine erhöhte Infektionsgefahr herrscht, sollen weiter bei Patientenkontakt FFP-2-Masken getragen werden. In Ausbruchssituationen behält sich das St. Franziskus-Hospital Ahlen vor, zeitweise auch in weiteren Bereichen eine Maskenpflicht einzuführen. 

Anpassung Besuchszeit: Zwei Besucher pro Tag und Patient sind in der Zeit von 14 bis 20 Uhr ohne Zeitbeschränkung möglich. Wir würden darum bitten, um zeitversetzten Besuch unter Berücksichtigung der Besucherzahl im Zimmer. Ausnahmereglungen über die allgemeine Besuchsreglung sind im begründeten Einzelfall möglich. Die Einzelfälle gelten z.B. bei schwerst-kranken oder sterbenden Patienten, bei der Entbindung für den Kindsvater oder Geburtsbegleitung, zur Abwendung deliranter Zustände bei sonst nicht führbaren Patienten, wenn zur Klärung komplexer Situationen Angehörige benötigt werden. Besuchende sollten bitte vor dem Besuch aufgrund der relevanten Situation in Krankenhäusern einen Selbsttest durchführen und innerhalb der Klinik muss eine FFP-2-Maske getragen werden. Personen mit Infektsymptomen dürfen keine Besuche durchführen. Begleitpersonen sind zugelassen mit Selbsttest und Maske analog zu den Besucherregeln. 

Weitere Infos zur Besucherreglung im St. Franziskus-Hospital Ahlen finden Sie auch hier: www.sfh-ahlen.de/informationen-sars-cov-2

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