Stadt verlängert Allgemeinverfügung

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Bis zum 30. November verlängert worden ist die seit Anfang des Monats geltende Allgemeinverfügung der Stadt Ahlen zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die der Verhütung und Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Stadt Ahlen dienen.

Sie regelt die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf 16 Straßen, Wegen und Plätzen in der Innenstadt sowie das Verbot von Verkauf und Abgabe alkoholischer Getränke zwischen 23:00 und 06:00 Uhr des Folgetages.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut

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