Stadt zählt Hunde - Nachmeldung bis 19. August straffrei möglich

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Nach den Sommerferien beginnt die Stadtverwaltung, den Hundebestand in Ahlen systematisch zu erfassen. Beauftragt worden ist damit die Firma Adler Kommunalservice Deutschland GmbH aus Aachen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch freiwillige Haushaltsbefragungen den vorhandenen Hundebestand feststellen“, erklärt Anna Schepers, zuständige Gruppenleiterin für Abgaben und Steuern. Die mit der Kontrolle beauftragten Personen werden die Wohnungen zu diesem Zweck nicht betreten und können sich mit einer von der Stadt ausgestellten Legitimation ausweisen.

 Für jeden Hundehalter in Ahlen gilt: Innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt muss ein Hund bei der Stadt Ahlen anmeldet werden. „Leider ist es noch immer weit verbreitet, dass Hundehalter nichts von ihrer Anmelde- und Steuerpflicht wissen oder wissen wollen“, klagt die Gruppenleiterin. Manche “Herrchen und Frauchen“ seien auch der Meinung, ihr Hund brauche aus irgendeinem Grund nicht angemeldet zu werden. Dies sei ungerecht gegenüber den ehrlichen Hundehaltern, findet Anna Schepers: „Und letztlich ist es auch schlicht Steuerhinterziehung der Hundehalter, die ihre Tiere nicht anmelden.“ Der Fachbereich Finanzen geht davon aus, dass bis zu 20 Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind.

Falls nicht angemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter nicht nur mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung sondern auch mit einem Bußgeld rechnen. Noch gilt die Schonfrist. Anna Schepers versichert: „Wer seinen Hund bis zum 19. August nachmeldet, braucht mit keinem Bußgeld zu rechnen.“ Ab sofort ist es jedoch erforderlich, dass Hundehalter bei der Anmeldung nachweisen, seit wann sie den Hund halten.

Die Hundesteuer in Ahlen beträgt jährlich bei einem Hund 78,00 Euro, bei zwei Hunden 108,00 Euro je Hund und bei drei oder mehr Hunden 126,00 Euro je Hund. Für gefährliche Hunde werden jährlich 624,00 Euro fällig.

Anmelden können Halter ihre Hunde bei der Stadt Ahlen im Rathaus. Entweder im Bürgerservice oder bei der Gruppe „Grundbesitzabgaben und Steuern“ in Zimmer 519 (5. Etage). Die Hunde können auch telefonisch angemeldet werden unter der Rufnummer 02382 59714. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Vordruck für die Hundeanmeldung auf der Internetseite der Stadt Ahlen herunterzuladen. Dieser geht ans Rathaus per Post oder per Fax unter der Nummer 02382 59350. Möglich ist auch die schnelle E-Mail an: hundesteuer@stadt.ahlen.de.

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