Stadtwerke Ahlen: Kein Monatsabschlag für Gas und Wärme im Dezember
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Wer den Stadtwerken eine Einzugsermächtigung – auch SEPA-Mandat genannt – erteilt hat, braucht nichts zu unternehmen: Der Dezember-Abschlag für Gas und Wärme wird nicht eingezogen. Wer per Dauerauftrag oder monatlicher Überweisung bezahlt, kann die Zahlung im Dezember aussetzen. „Kundinnen und Kunden, die bereits überwiesen haben oder den Zahlungsauftrag nicht mehr stoppen können, bekommen das Geld zurück: Wir schreiben zu viel geleistete Zahlungen bei der nächsten Jahresrechnung automatisch gut“, erklärt Marco Kißler, Leitung Kunde und Markt. Von der Soforthilfe des Bundes profitieren private Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen.
Soforthilfe nicht identisch mit Dezemberabschlag
Die Soforthilfe berechnet sich nach einer gesetzlich festgelegten Formel und entspricht unter Umständen nicht genau dem Abschlagsbetrag. Bei Gas entspricht sie einem Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs, der Monatsabschlag ist daher eine Näherung. Der Berechnung der Soforthilfe zugrunde liegt dabei der am 1. Dezember gültige Gaspreis. Bei Wärme wird zur Berechnung der Septemberabschlag mit einem Aufschlag von 20 % zugrunde gelegt. Die tatsächliche Höhe der individuellen Soforthilfe weisen die Stadtwerke dann in der Jahresendabrechnung aus.
Ausgleich für gestiegene Energiekosten
Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Jahr. „Als Versorger stehen wir derzeit immer wieder vor der Aufgabe, Maßnahmen der Politik schnell umzusetzen, deren Abwicklung noch unklar ist“, sagt Alfred Kruse und fügt an: „Dass der Bund Bürgerinnen und Bürgern helfen will, begrüßen wir allerdings sehr“, schließt der Geschäftsführer. Weitere Informationen zur aktuellen Situation auf dem Energiemarkt und staatlichen Entlastungen gibt es im Internet unter www.stadtwerke-ahlen.de