Städt. Dienststellen öffnen mit Einschränkungen – Politische Gremien nehmen die Arbeit wieder auf

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Das Rathaus beginnt ab dem 6. Mai (Mittwoch), sich wieder schrittweise für die Öffentlichkeit zu öffnen. Ausgeweitet wird ab Wochenmitte ebenso der Umfang an Besuchsmöglichkeiten im Technischen Rathaus („Baudezernat“) an der Südstraße.

Schon jetzt ist zu beachten: Besucherinnen und Besucher städtischer Einrichtungen müssen ab sofort eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, so wie es mittlerweile fast überall im öffentlichen Raum Pflicht ist. Der regelmäßig tagende „Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Ahlen (SAE)“ hat Lockerung des Betretungsverbotes und Maskenpflicht in seiner letzten Telefonkonferenz beschlossen.

„Damit folgen wir der allgemeinen Entwicklung, dort wo es sinnvoll und verantwortbar ist, die strengen Schließungen zurückzuführen“, sagt SAE-Leiter Bernd Döding. Zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Beschäftigten ist Publikumsverkehr in den Dienststellen der Stadt seit dem 17. März nur nach telefonischer Voranmeldung möglich. Und das wird im Grunde auch so bleiben. „Allerdings werden wir die Anliegen und Anlässe ausweiten, aus denen die Verwaltungsstellen nach vorheriger Anmeldung wieder betreten werden dürfen“, ergänzt Fachbereichsleiterin Gabriele Hoffmann.

Die am 6. Mai beginnende Phase der etappenweisen Öffnung ist mit Auflagen und Einschränkungen verbunden, wie Döding ankündigt: „Alle Besucherinnen und Besucher werden beim Betreten namentlich registriert, um bei Bedarf Infektionsketten nachverfolgen zu können.“ Wie in Ladenlokalen und im öffentlichen Personenverkehr schon seit einigen Tagen üblich, müssen auch beim Gang ins Rathaus sowie beim Besuch aller anderen städtischen Dienststellen wie Stadtbücherei, Ahlener Umweltbetriebe und Wertstoffhof Mund-Nasen-Bedeckungen („Alltagsmasken“) getragen werden. „Bei Bedarf stellen wir welche zur Verfügung.“ Grundsätzlich sollte jedoch die eigene mitgebracht werden.

Weitere Einschränkungen sind Spuckschutzwände aus Plexiglas und die aktuelle Benutzungsregel für Aufzüge. In ihnen wird maximal eine Person von Etage zu Etage fahren dürfen, es sei denn, es handelt sich um Personen, die einen Haushalt miteinander teilen. Weiterhin gelte es, nur aus wirklich wichtigen Gründen die Verwaltungsgebäude zu betreten. „Nach Möglichkeit sollten Anliegen zuerst telefonisch geklärt werden“, hält es Bürgermeister Dr. Alexander Berger für notwendig, Kontakte auf das Mindestmaß zu reduzieren. Die letzten Wochen hätten gezeigt, dass vieles auch telefonisch zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger erledigt werden konnte. Die Fachbereiche werden bis auf weiteres in A- und B-Schichten mit verminderter Präsenz besetzt sein.

Politik nimmt die Arbeit wieder auf
Aus der Zwangspause zurück meldet sich ab Mitte Mai die politische Arbeit. Darauf verständigten sich Bürgermeister und Fraktionsvorsitzende. Jedoch gelten auch hierfür Einschränkungen. Ausschusssitzungen finden nur insoweit statt, als dass Beschlüsse zu treffen sind. Durchgeführt werden sie bis auf weiteres im geräumigen Ratssaal, zur Ratssitzung am 18. Juni lädt der Bürgermeister in die Stadthalle ein. „Eine so lange unfreiwillige sitzungsfreie Zeit war wohl einmalig in der Geschichte unserer Stadt“, dankt Berger den Fraktionen für ihr Verständnis. Mit Telefonkonferenzen der Vorsitzenden sei die Zeit zwar überbrückt worden, nun sei aber der Rat in seiner Gänze wieder am Zuge. „Die kommenden Wochen und Monate werden uns noch sehr fordern und wohlüberlegte Beschlüsse verlangen“, ist der Rats- und Verwaltungschef froh, dass das Kommunalparlament wieder zu alter Arbeitsfähigkeit zurückfindet.

Termine telefonisch vereinbaren
Für Terminvereinbarungen mit der Stadtverwaltung kann über die zentrale Telefonnummer 02382 59-0 angerufen werden, sofern die Durchwahlen der Sachbearbeitenden nicht bekannt sind. Von dort erfolgt die Vermittlung in die jeweiligen Fachbereiche. Je nach Anliegen können die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch auf der Homepage der Stadt Ahlen im „Serviceportal“ aufgerufen werden. Der Bürgerservice (Personalausweise, Um- und Anmeldungen etc.) kann für die Vereinbarung von Terminen unter der Telefonnummer 02382 59-401 erreicht werden. Weiterhin geschlossen ist die Verbraucherzentrale im Rathaus für persönliche Beratungen. Zu den üblichen Öffnungszeiten bleibt sie jedoch telefonisch (02382 961313 01) und per Email (ahlen@verbraucherzentrale.nrw) erreichbar.

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