Strafanzeige gegen früheren Geschäftsführer
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Die am 15. November beendete Tätigkeit von Jörg Stegemann als Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ahlen mbH (WFG) und der Entwicklungsgesellschaft Ahlen mbH (EGA) wird jetzt auch die Staatsanwaltschaft beschäftigen. Bürgermeister Benedikt Ruhmöller teilte am Mittwochabend den Aufsichtsratsmitgliedern und Gesellschaftervertretern von WFG und EGA in einer kurzfristig anberaumten gemeinsamen Sondersitzung mit, dass er gegen den früheren Geschäftsführer eine Strafanzeige einreichen müsse.
Anlass für diese schwerwiegende Maßnahme, die die Zustimmung der Aufsichtsgremien fand, ist der Umgang Stegemanns mit den finanziellen Mitteln der beiden Gesellschaften. Die zwischenzeitlich bei der Überprüfung der Buchhaltungen beider Gesellschaften festgestellten „Unregelmäßigkeiten“ müssten unbedingt auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten bewertet werden. Darum sei die Einschaltung der Staatsanwaltschaft unvermeidbar. Details zu den Vorgängen, die zur Strafanzeige gebracht werden, äußerte der Bürgermeister nicht, denn der frühere Geschäftsführer habe Anspruch auf unvoreingenommene Untersuchungen durch die zuständigen Behörden sowie auf Schutz vor einer Vorverurteilung.
Ruhmöller und die anderen Gesellschafter von WFG und EGA – der Verein „Pro Ahlen e.V.“, die Sparkasse und die Volksbank – kündigten ihre nachdrückliche Unterstützung strafrechtlicher Untersuchungen an, auch damit der prosperierende Wirtschaftsstandort Ahlen von dem Vorgang nicht lange belastet werde.