Ukraine-Flüchtlinge: Bitte online bei Ausländerbehörde melden
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Dazu reicht es aus, ein Online-Formular auf der Sonderseite „Ukraine-Hilfe“ des Kreises Warendorf auszufüllen. Klicken Sie dazu hier.
Ein persönliches Vorsprechen bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.
„Die Anmeldung ist wichtig, damit die Ausländerbehörde in der kommenden Zeit Kontakt mit den betroffenen Personen aufnehmen kann, um weitere aufenthaltsrechtliche Regelungen zu treffen“ erläutert Carsten Schmedt von der Ausländerbehörde die Bitte.
Sobald ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, erhalten die ukrainischen Flüchtlinge einen Termin für die Aufnahme der biometrischen Daten. Bei diesem Termin wird ihnen auch eine Bescheinigung ausgehändigt, die bestätigt, dass sie sich legal in Deutschland aufhalten. Vorher wird ihnen keine Bescheinigung ausgestellt. Grundsätzlich ist diese zunächst auch nicht notwendig.
Weitere häufig gestellte Fragen beantwortet der Kreis Warendorf auf seiner Sonderseite.