Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen zum Umgang mit Brandrückständen
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Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat jetzt die Ergebnisse der Untersuchung von Wischproben und von brandbedingten Niederschlägen, die nach dem Brand des Lippstädter Hartschaumwerks in der Nacht zum 27. Juli genommen wurden, mitgeteilt.
Danach zeigen die Resultate der durchgeführten Analysen kein nennenswertes Gefahrenpotential auf. Zur Absicherung der gefahrlosen Verzehrbarkeit von ggf. beaufschlagten Anbauprodukten hat das LANUV noch eine zusätzliche Analyse der Brandrückstände auf polybromierte Dioxine und Furane bei einem externen Labor in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden im Laufe der nächsten Woche erwartet.
Bis dahin gelten die folgenden Empfehlungen:
- Sichtbar mit Brandrückständen beaufschlagtes Obst und Gemüse sollte bis zum Vorliegen der abschließenden Analysen nicht verzehrt werden;
- Obst und Gemüse ohne sichtbare Brandrückstände ist vor dem Verzehr gründlich zu waschen.
- Gemüse wie Kartoffeln oder Möhren, die nicht direkt mit Brandrückständen in Kontakt gekommen sind, können geerntet werden. Vor dem Verzehr sollten auch diese gründlich gewaschen werden, um evtl. durch den Erntevorgang anhaftende Brandrückstandspartikel zu entfernen.
Im Übrigen gelten weiterhin folgende Vorsichtsmaßnahmen:
- Ablagerungen auf Gegenständen bzw. befestigten Flächen können unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen (Handschuhe) abgesammelt und mit dem Restmüll entsorgt werden bzw. mit handelsüblichem Reiniger entfernt werden.
- Bei Ablagerungen auf Rasenflächen sind diese zu mähen und der Grasschnitt mit dem Restmüll zu entsorgen.
- n Sandkästen, in denen Ablagerungen zu erkennen sind, ist die oberste Schicht abzutragen und zu entsorgen.
- Bei Ablagerungen auf privaten Schwimmbecken ist das Wasser zu tauschen und ggf. verschmutzte Flächen zu reinigen.