Verbraucherzentrale über neue Regeln im Zahlungsverkehr

(Kommentare: 0)

Zum 1. Februar enden europaweit die nationalen Zahlungssysteme. Das betrifft vor allem Überweisungen und Lastschriften, ab dem Stichtag werden alle Zahlungen nach den SEPA-Regeln erfolgen. SEPA bedeutet Single Euro
Payments Area. Grenzüberschreitende und inländische Zahlungen in Euro sollen nach Willen der EU schneller und
günstiger werden. „Kunden sollen demnach sämtlichen Zahlungsverkehr im SEPA-Raum mit nur einem Konto abwickeln können“, informiert die Verbraucherzentrale NRW und gibt Tipps, was bei der Umstellung in Bezug auf Überweisungen zu beachten ist.



Welcher Zeitplan gilt? Zukünftig werden für den Zahlungsverkehr die IBAN (International Bank Account Number) und
zeitlich befristet – die BIC (internationale Bankleitzahl) bedeutsam sein. Für Deutschland bedeutet dieser Zeitplan, dass zwischen 1. Februar 2014 und 31. Januar 2016 bei inländischen Überweisungen nur die IBAN oder die Kontonummer und Bankleitzahl, bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen in der EU die IBAN und BIC anzugeben sind.

Ab dem 1. Februar 2016 zählt bei inländischen und grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen innerhalb der EU allein die IBAN.

Die IBAN besteht aus den alten Bankdaten, die jeweils nur um das Länderkennzeichen und die Prüfziffer ergänzt
werden. Kontonummern, die keine zehn Stellen haben, werden am Anfang mit Nullen aufgefüllt. Man findet die eigene IBAN bereits seit einigen Jahren auf dem Kontoauszug, allerdings noch nicht auf allen Bankkarten. Mit Einführung der IBAN wird die Wahrscheinlichkeit einer fehlerhaften Überweisung geringer.

Auch wenn die IBAN die Wahrscheinlichkeit einer unkorrekten Überweisung weiter reduziert, gilt weiterhin: Für Zahlendreher haftet der Kunde! Gibt er Kontonummer und Bankleitzahl fehlerhaft an und wird der Überweisungsbetrag einem falschen Konto gutgeschrieben, so kann er hierfür sein Institut nicht haftbar machen und muss sich das Geld vom Empfänger wiederholen.

Wenn doch auf ein falsches Konto überwiesen wurde, kann der Kunde von seinem kontoführenden Institut verlangen, an seinem Versuch mitzuwirken, das Geld zurückzuerhalten. Eine Zahlungsgarantie ist damit aber nicht verbunden.

Das SEPA-Verfahren wird zukünftig nicht nur für grenzüberschreitende Zahlungen relevant sein, sondern auch in Deutschland das einzige System für den nationalen Zahlungsverkehr sein. Für grenzüberschreitende Zahlungen
außerhalb des Euro-Raums und für Zahlungen innerhalb Europas in anderen Währungen ist die SEPA-Überweisung nicht nutzbar. Hier muss die teurere Auslandsüberweisung gewählt werden. SEPA-Überweisungen erfolgen stets nur in Euro.

www.vz-nrw.de/sepa

Zurück