Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 24. September laufen bereits

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Das Briefwahlbüro der Stadt Ahlen nimmt am Montag, 28. August, seine Arbeit auf. Die Wahlbenachrichtigungskarten zur Bundestagswahl werden bis einschließlich 3. September verschickt.

Im Briefwahlbüro besteht die Möglichkeit, seine Stimme direkt abzugeben. Wer Briefwahlunterlagen beantragen möchte, sollte die Karte bereits zu Hause ausfüllen und persönlich unterschreiben. Dies verkürzt die Wartezeiten im Briefwahlbüro. Es wird empfohlen, seinen Personalausweis mitzubringen. Die Briefwahlunterlagen können im Briefwahlbüro bis spätestens 22. September, 18 Uhr beantragt werden.

Für Verwandte und Bekannte dürfen nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht Wahlunterlagen in Empfang genommen werden. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen und hat dem Briefwahlbüro schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Ansonsten werden die Unterlagen vom Wahlbüro per Post an die Wohnanschrift versandt.

Die Wahlunterlagen können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarten auch schriftlich oder seit dem 17. August über das Internet über unsere Homepage beantragt werden. Es ist zu beachten, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können. Die Rücksendung der Wahlbriefe erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Post AG unentgeltlich.

Ein wichtiger Hinweis für alle, die sich nach dem 13. August 2017 in Ahlen angemeldet haben. Sie sind hier nur dann wahlberechtigt, wenn sie bis zum 3. September im Bürgerservice oder beim Wahlamt einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Wird der Antrag nicht gestellt, bleibt das Wahlrecht in der Fortzugsgemeinde erhalten. Gleiches gilt für Ahlener, die in diesem Zeitraum in eine andere Gemeinde verziehen. Wird dort kein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt, kann entweder am Wahltag in dem Ahlener Wahllokal gewählt werden, das auf der Wahlbenachrichtigungskarte bezeichnet ist, oder Briefwahl gemacht werden. Wenn sie innerhalb der Stadt Ahlen umgezogen sind und sich nach dem 13.08.2017 ummelden, bleiben sie in jedem Fall in ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen und müssen in ihrem alten Wahllokal wählen oder rechtzeitig Briefwahlunterlagen beantragen.

Das Briefwahlbüro befindet sich wie üblich im Sitzungssaal III auf der Sitzungsetage des Rathauses und hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

montags, dienstags und freitags:
von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr - 16.00 Uhr,
mittwochs:
von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr,
donnerstags:
von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr - 17.00 Uhr.

Bei telefonischen Rückfragen ist das Briefwahlbüro unter der Rufnummer 59-424 zu erreichen. Sollte jemand versehentlich keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, möge er sich beim Wahlamt unter der Tel. 59-256 melden.

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