Vorsichtig bleiben am 1. Mai
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Die „Bundesnotbremse“ stoppt in diesem Jahr alle sonst in großem Kreis üblichen Feiern zum 1. Mai. Der Tag der Arbeit findet erneut ohne Kundgebungen, Bollerwagentouren oder Radausflüge unter befreundeten Menschen statt.
Auch am Feiertag sind private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Darauf weist die Ordnungsbehörde der Stadt Ahlen hin. Kommunaler Außendienst und Polizei werden am 1. Mai unterwegs sein, um die Einhaltung der Kontaktregeln zu überwachen.