Wahlbüro im Rathaus ab Montag im Einsatz

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Foto: Jörg Mewitz von der IT-Abteilung der Stadt Ahlen bei den Vorbereitungen.
Im Sitzungssaal III des Rathauses laufen die Vorbereitungen für die anstehende Landtagswahl am 14. Mai bereits auf Hochtouren. Damit dort das Wahlbüro der Stadt Ahlen am Montag, 24. April, seine Arbeit aufnehmen kann, sind aber noch einige Handgriffe nötig.

Die Wahlbenachrichtigungskarten zur Landtagswahl werden bis einschließlich 22. April 2017 verschickt.

Im Wahlbüro im Rathaus besteht dann die Möglichkeit, seine Stimme direkt abzugeben. Wer Briefwahlunterlagen beantragen möchte, sollte die Karte bereits zu Hause ausfüllen und persönlich unterschreiben. Dies verkürzt die Wartezeiten im Wahlbüro. Es wird empfohlen, seinen Personalausweis mitzubringen. Die Briefwahlunterlagen können im Briefwahlbüro bis spätestens 12. Mai 2017, 18.00 Uhr beantragt werden.

Für Verwandte und Bekannte dürfen nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht Wahlunterlagen in Empfang genommen werden. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen und hat dem Wahlbüro schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Ansonsten werden die Unterlagen vom Wahlbüro per Post an die Wohnanschrift versandt.

Die Wahlunterlagen können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarten auch schriftlich oder über unsere Homepage beantragt werden. Es ist zu beachten, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können. Die Rücksendung der Wahlbriefe erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland  durch die Deutsche Post AG unentgeltlich.

Ein wichtiger Hinweis für alle, die sich nach dem 09.04.2017 in Ahlen angemeldet haben: Sie sind hier nur dann wahlberechtigt, wenn sie bis zum 23.04.2017 im Bürgerservice oder beim Wahlamt einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Wird der Antrag nicht gestellt, bleibt das Wahlrecht in der nordrhein-westfälischen Fortzugsgemeinde erhalten. Gleiches gilt für Ahlener, die in diesem Zeitraum in eine andere Gemeinde des Landes verziehen. Wird dort kein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt, kann entweder am Wahltag in dem Ahlener Wahllokal gewählt werden, das auf der Wahlbenachrichtigungskarte bezeichnet ist, oder Briefwahl gemacht werden.  Personen, die innerhalb vom 10.04.2017 bis zum 28.04.2017 von außerhalb des Landes NRW nach Ahlen ziehen, werden automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen und über ihren Wahlraum informiert.

Das Briefwahlbüro befindet sich wie üblich im Sitzungssaal III auf der Sitzungsetage des Rathauses und hat ab Montag, 24. April, zu folgenden Zeiten geöffnet:

montags, dienstags und freitags:
von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr - 16.00 Uhr,
mittwochs:
von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr,
donnerstags:
von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr - 17.00 Uhr

Bei telefonischen Rückfragen ist das Wahlbüro unter der Rufnummer 59-424 zu erreichen. Sollte jemand versehentlich keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, möge er sich beim Wahlamt unter der Tel. 59-256 melden.

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