Wussten Sie schon, dass Preise nun besser vergleichbar sind?
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Zukünftig gelten grundsätzlich nur noch ein Kilogramm und ein Liter als Mengeneinheit für den Grundpreis (bzw. ein Kubikmeter, Meter oder Quadratmeter). Das soll die Preise transparenter machen. Bisher konnten Supermärkte und Discounter auch Preise pro 100 Gramm oder pro 100 Milliliter angeben, wenn der Packungsinhalt nicht über 250 Gramm oder 250 Milliliter lag.
Grundsätzlich ausweisen müssen Händler den Grundpreis bei Waren in Fertigpackungen (dazu zählt auch eingeschweißtes Frischfleisch), offenen Packungen (beispielsweise Früchte im Körbchen) oder in Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen oder Fläche. Ausnahmen erlaubt die Preisangabenverordnung zum Beispiel für Waren mit weniger als 10 Gramm bzw. 10 Millilitern oder für Waren, die in Getränkeautomaten, Restaurants oder Kantinen angeboten werden. Der Grundpreis muss nicht mehr, wie bisher, in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis stehen. Allerdings muss er immer unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein.
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